BKF Weiterbildung

BKF Weiterbildungen / Unterweisungen

BKF-„Module“ und Themenschwerpunkte der Kenntnisbereiche

35 Stunden in 5 Jahren mit Themen aus allen 3 Kenntnisbereichen ist die bestehende, gesetzliche Pflicht, die sich auch mit der seit Dezember 2020 geltenden Rechtslage aus dem BKrFQG und der BKrFQV nicht geändert hat. Je Seminartag sind 7 Stunden zu absolvieren, die allerdings auch auf 2 aufeinander folgende Tage aufgeteilt werden können oder sogar als Wochenseminar besucht werden können.
Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen ist bei diesem Themenbezug möglich.

Als mit führender Anbieter im Bereich der Berufskraftfahrer Weiterbildung ist die Economic Drive Stein GmbH immer auf den neusten Stand in den Kenntnisbereichen und wird von erfahrenen Trainer mit abwechslungsreichen Methoden und Medien vermittelt.
Sowohl im offenen Unterricht oder bei Ihnen als Firmen Seminar. Aus der Praxis für die Praxis.
Auch die Achtung vor jedem Teilnehmer und der Austausch mit den Teilnehmern aus Ihrem beruflichen Alltag finden Berücksichtigung und werden in der Unterrichtsgestaltung mit involviert, so dass keine Frage offen bleiben. Auch werden bei Firmenseminare Firmenabläufe wie Prozesse mit eingebaut. Unsere Ergebnisse und die treue unsere Kunden sprechen für uns.

 

BKrFQG Kenntnisbereiche 

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwenden der Vorschriften
3. Gesundheitsschutz, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen,

 

Besonderheit
Wir können durch unsere eigenen, drei zertifizierten Räumen, Großkunden 69 Sitzplätze anbieten und Schulungen nach dem BKrFQG abhalten. Dies ist eine Erleichterung beim planen der Termine wo sich die Frage stellt, welche Kraftfahrer an welchen Samstag geschult wird. Und eine Erleichterung für Ihr Fahrpersonal durch weniger Belastung der arbeitsfreien Samstage.

Unterweisungen
Auf Wunsch und in Absprache führen wir auch Unterweisungen für Sie durch im Bereich ADR 1.3 / Arbeitsschutz / Vorschrift 1 und Vorschrift 70 (BG) / Digitales Kontrollgerät VO (EU) 165/2014